Bauherreninfo

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Gerne möchten wir Ihnen die Bestätigung zur Eintragung in der Bayerischen Architektenkammer für unseren Herrn Andreas May als Download zur Verfügung stellen. Herr May ist berechtigt die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu führen und somit gemäß Art. 61 Abs. 2 Bayerische Bauordnung uneingeschränkt bauvorlagenberechtigt. Zudem ist Herr May in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz; in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sowie in die Liste der SiGe-Koordinatoren (Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination) eingetragen.

Bauherren erfahren bei uns im Rahmen der Leistungen des Bauherrenschutzbundes eine besondere Beratung.

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird seit 30. August 2001 vom Staat ein Steuerabzug eingeführt.
Demnach müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen einen Anteil von 15% der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistenden) abführen, wenn nicht eine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
Unsere Freistellungsbescheinigung zum  downloaden.
Unsere Umstzsteuer-ID lautet: DE129491447.

Hier erhalten Sie das Dokument zur Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken.

Ihre Meinung ist uns wichtig! Hier finden Sie die neusten Kundenmeinungen:
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